DAC8 seit 2026: Was das Finanzamt jetzt über Ihre Krypto weiß
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) — die Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8. Damit melden Krypto-Dienstleister Kundendaten und Transaktionen automatisch an die Finanzverwaltung. Für Anleger ändert das die Spielregeln grundlegend: Das Finanzamt muss nicht mehr fragen — es weiß. Dieser Beitrag erklärt nüchtern, was gemeldet wird, was nicht, und was jetzt zu tun ist.
Was gemeldet wird — und was nicht
| Wird gemeldet | Wird (noch) nicht gemeldet |
|---|---|
| Identität der Kunden meldepflichtiger Krypto-Dienstleister (Börsen, Broker) | Selbstverwahrte Wallets (MetaMask, Hardware-Wallets) |
| Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge über diese Plattformen | Direkte DEX-Trades (Uniswap & Co.) ohne Vermittler |
| Übertragungen von/zu externen Wallets (inkl. Wallet-Adressen) | — |
Die steuerlichen Eckdaten, die dabei zählen
- Haltefrist: Veräußerungsgewinne sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei (§ 23 EStG) — aber nur mit belegbarem Anschaffungszeitpunkt.
- Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei; ab Erreichen ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
- Jeder Tausch zählt: Auch Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge und DeFi-Vorgänge (z. B. Liquidity-Pool-Einstiege) sind Veräußerungsgeschäfte.
- Staking/Rewards: Laufende Erträge zählen als sonstige Einkünfte (Freigrenze 256 €/Jahr).
Was Sie jetzt tun sollten — Checkliste
- Bestandsaufnahme: Alle Börsen, Wallets und Chains auflisten, die Sie je genutzt haben — DAC8 macht „vergessene“ Konten sichtbar.
- Historie vervollständigen: Steuer-Tool (CoinTracking, Blockpit o. ä.) mit allen Quellen füttern; Warnungen wie „fehlende Transaktionen“ ernst nehmen — wie das geht, lesen Sie hier.
- Haltefristen dokumentieren: Gerade steuerfreie Altbestände (>1 Jahr) brauchen den Anschaffungsnachweis — sonst verschenken Sie die Steuerfreiheit.
- Altjahre prüfen: Wer Gewinne früherer Jahre nicht erklärt hat, sollte das Thema Nacherklärung vor einer Finanzamts-Rückfrage mit einem Steuerberater besprechen.
- Unterlagen bereithalten: Bei einer Rückfrage zählt Reaktionszeit — eine fertige, lückenlose Dokumentation ist der Unterschied zwischen einem Brief und einem Verfahren.
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Kostenlosen Sofort-Scan startenHäufige Fragen
Meldet meine Börse auch rückwirkend?
Die Meldepflicht greift ab dem Steuerjahr 2026. Aber: Finanzämter können weiterhin Sammelauskunftsersuchen für frühere Jahre stellen — Altdaten sind nicht „sicher“.
Ich nutze nur DEXes — betrifft mich DAC8 nicht?
Indirekt doch: Ihre On-/Off-Ramps (Einzahlungen, Auszahlungen) laufen fast immer über meldepflichtige Dienstleister, und Ihre Wallet-Adressen werden mitgemeldet.
Was passiert bei Widersprüchen zwischen Meldung und Erklärung?
Typisch: schriftliche Rückfrage mit Fristsetzung und Nachweispflicht. Können Sie die Historie nicht belegen, darf die Behörde schätzen (§ 162 AO) — regelmäßig nicht zu Ihren Gunsten.